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BinTec Vergleich mit Westrade


08.07.1999
Ad hoc

Die BinTec Communications AG (DE0005161004) und das amerikanischeH Unternehmen Westrade International haben sich in einer Rechtsstreitigkeit außergerichtlich geeinigt. Das Nürnberger Unternehmen stimmt dem Vergleichsangebot von Westrade zu und zahlt einmalig eine Summe von 50.000 US-Dollar. Damit liegt die zu zahlende Summe deutlich unter der Rückstellung in Höhe von 580.000 D-Mark, die BinTec aufgrund der Streitigkeit zum Jahresabschluß per 31. Dezember 1998 gebildet hatte. Westrade hatte im August 1997 eine Rechnung für erbrachte Beratungsleistungen zum Vertrieb von Produkten in den USA gestellt, deren Rechtmäßigkeit von BinTec aberkannt wurde.

Westrade sollte als Vertriebsberater für BinTec in den USA fungieren und beim Aufbau der Vertriebsorganisation sowie der Zertifizierung von BinTec-Produkten unterstützend tätig sein. Dieses Vorhaben wurde jedoch von BinTec aufgegeben. Daraufhin hatte das amerikanische Unternehmen Klage wegen angeblicher Vertragsverletzung vor dem NH-Superior Court eingereicht.


Diese Meldung finden Sie auch unter http://www.fink-fuchs.de. Weitere Informationen

BinTec Communications AG
Jacques den Toom
Südwestpark 94
D-90449 Nürnberg
Telefon 0911/96 73-1601
Telefax 0911/96 73-1699
Email: info@bintec.de
www.bintec.de

Fink & Fuchs Public Relations GmbH
Michael Grupe
Berliner Straße 164
D-65205 Wiesbaden
Telefon 0611/74 131-65
Telefax 0611/74 131-23
Email: michael.grupe@fink-fuchs.de
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